DDV Suche
Es wurden bereits regional Ausgangssperren zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus angeordnet. Bisher ist für alle Arbeitnehmer eine Ausnahme für den Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte vorgesehen, wenn eine Arbeitgeberbescheinigung vorgelegt werden kann.
Auf dieser Basis stellt der DDV Ihnen das anliegende Muster für eine Arbeitgeberbestätigung zur Verfügung.
Sollten die Ausgangssperren verschärft werden und nicht mehr alle Tätigkeiten von Ausnahmen umfasst sein, werden wir Ihnen ein aktualisiertes Muster zur Verfügung stellen.
Um das Muster abzurufen, loggen Sie sich bitte in den Mitgliederbereich ein.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55