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DDV-Stellungnahme zur Einführung einer Sammelklage in Deutschland

Am vergangenen Freitag endete die Verbändeanhörung zum Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG). Fast 50 Verbände und Organisationen haben dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) ihre Stellungnahmen übersandt. Auch der DDV hat sich an der Diskussion zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Verbandsklagen (2020/1828) beteiligt. Nach den Plänen des Bundesministeriums der Justiz sollen „qualifizierte Einrichtungen“ künftig Leistungen wie Schadensersatzansprüche für eine Vielzahl von Verbrauchern gegen Unternehmen durchsetzen können. Damit wird Deutschland die erste echte Sammelklage auf Leistung bekommen. Durch die Bündelung gleichartiger Fälle sollen u.a. Gerichte entlastet werden, die es derzeit mit einer Vielzahl von Individualklagen zu gleichen Sachverhalten zu tun haben. Über die konkrete Umsetzung der EU-Richtlinie gibt es Streit zwischen den zuständigen Ressorts. Im Kern geht es um eine faire Balance zwischen den Interessen der Verbraucher und den Interessen der Wirtschaft. Letztere befürchten amerikanische Verhältnisse in Deutschland und ein erhebliches Erpressungspotential für Vergleiche.
Aus Sicht des DDV sind die Einwände aus der Wirtschaft beachtlich, denn schon die bloße Ankündigung einer Kollektivklage könnte die Reputation des betroffenen Unternehmens erheblich beeinträchtigen. Der Kreis der Profiteure und die Grenzen der Beteiligung sollten deshalb möglichst früh geschlossen sein. Auch das Werben für ein solches Klageverfahren sollte nur in engen Grenzen möglich sein.
Anders als vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) angenommen, trägt der vorliegende Entwurf den berechtigten Interessen der Prozessbeteiligten ausreichend Rechnung und ist um einen fairen Ausgleich bemüht. Er sollte aus Sicht des DDV nicht weiter verwässert werden.
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