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DSW warnt vor Massenabmahnungen wegen des Einsatzes von Google Fonts

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e V. (DSW) beobachtet aktuell zwei große Abmahnwellen wegen DS-GVO-Verstößen aufgrund dynamischer Einbindung von Google Fonts auf Webseiten. Der DSW weist darauf hin, dass die bislang bekannten Anschreiben - von Privatpersonen und Rechtsanwälten - einer ernsthaften rechtlichen Auseinandersetzung nur bedingt standhalten, auch wenn der Anspruch vom Grundsatz her bestehen mag. Mindestanforderungen an derartige Forderungsschreiben würden nicht erfüllt. So könne etwa der Angeschriebene nicht nachvollziehen, wann genau und durch wen der Aufruf der zu beanstandenden Webseite erfolgte. Beigefügte Quellcodes seien für den Abgemahnten nicht aussagekräftig.
Gleichwohl empfiehlt der DSW Betroffenen, derartige Abmahnungen unbedingt zum Anlass zu nehmen, die eigene Webseite vom Fachmann überprüfen zu lassen. Zudem sollte die dynamische Einbindung von Google Fonts (und auch weitere Einbindungen) auf eine lokale Einbindung umgestellt werden, um sich auch für eventuelle zukünftige weitere Angriffe weniger angreifbar zu machen.
In unserem Webcast "Data Privacy Litigation: Richtiger Umgang mit Abmahnungen und Schadensersatzforderung im Datenschutzrecht" am 16. November 2022 mit RA Dr. Jens Eckhardt, Derra, Meyer und Partner Rechtsanwälte, werden die gesetzlichen Anforderungen für Schadensersatzforderungen dargestellt und Möglichkeiten zur Abwehr aufgezeigt.
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