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Der DDV stellt ein zunehmend aggressives Akquisitionsverhalten seitens großer Agenturen fest, die im Zustellbereich tätig sind: Man wartet nicht mehr, bis der Werbekunde zur Angebotsabgabe auffordert – sondern spricht ihn direkt und proaktiv mit Angeboten an, die bis zu 35% unter den üblichen Marktkonditionen liegen.
Dann jedoch können die lohnintensiven Vorgaben gerade des Mindestlohns schlicht nicht mehr erfüllt werden. Um hier noch mithalten zu können wäre das Verteilunternehmen, - will es einen bisherigen Auftrag und damit seine Existenz erhalten – gezwungen, gesetzliche Vorgaben außer Acht zu lassen.
Rolf Schlosser, Vorsitzender des Kompetenz-Centers Zustellung: "Dank Mindestlohn liegt das absolute Preisminimum z.B. bei einem typischen Standardauftrag (mittlere Bebauungsstruktur, 30 Gramm Einzelgewicht, Menge 50.000 in Verbindung mit sogenannten Mehrfachwürfen) bei € 26 EUR/1000 Stück ! Jede Unterbietung ist faktisch eine Aufforderung zum Gesetzesbruch!" Das Argument möglicher Kostenminimierung durch Mehrfachwürfe/Mehrmengen entpuppt sich als Scheinargument: Denn erforderlich sind dann höhere Kommissionier- sowie Speditionsleistungen sowie höhere Entlohnungen der Verteiler wegen längerer Verteilzeiten. Selbst ein Wechsel hin zur Beilage würde die Kosten nur unwesentlich senken.
Dazu sagt DDV-Präsident Patrick Tapp: "Getragen von seiner gesellschaftlich-verbandlichen Verpflichtung appelliert der DDV an alle Unternehmen der Branche, mit dem hohen Gut der Vertragsfreiheit in unserer freien Marktwirtschaft verantwortungsbewusst und umsichtig umzugehen. Eine von kurzfristiger, schneller Profitgier getriebene Preiskultur drängt Marktteilnehmer zwangsläufig in die Illegalität und führt sehr rasch zu weiteren gesetzlichen Einschränkungen und Regulierung der unternehmerischen Freiheit".
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