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Jahresbericht 2021 der Wettbewerbszentrale: Neuer Tiefststand bei belästigender Werbung

Einen historischen Tiefststand bezüglich belästigender Werbung, d.h. unerlaubter Telefon-, Fax- oder E-Mail-Werbung vermeldet die Wettbewerbszentrale in Ihrem aktuellen Jahresbericht 2021 (siehe Link, Seite 39). Nur zu drei Prozent – oder in absoluten Zahlen in 174 Fällen – bestimmte dieser Bereich im vergangenen Jahr den Gegenstand der Fallbearbeitung der Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft, bei der auch der DDV Mitglied ist.
In einem anschaulichen Diagramm gibt die Wettbewerbszentrale einen Überblick über die jährlichen Fallzahlen belästigender Werbung im Zeitraum der Jahre 2008 (mehr als 1500 Fälle) bis 2021 (174 Fälle) – Gesamttendenz sehr deutlich fallend. Die Entwicklung der Zahlen spiegelt aus DDV-Sicht deutlich wider, dass es gelungen ist, Schwarze Schafe gegenüber früher zunehmend auszugrenzen bei zugleich starker Gewichtung auf ein seriöses, die bestehenden Vorgaben des Verbraucher- und Wettbewerbsrechts beachtendes Dialogmarketing – die Richtung, die der DDV seit vielen Jahren insbesondere mit Ehrenkodizes und Branchenregeln erfolgreich propagiert.
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