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Im Frühjahr 2016 hat sich der ThinkTank Content Marketing im DDV gebildet. Sein Treffen wurde als Webinar am 25. Januar stattgefunden. Der rechtliche Rahmen begrenzt Kreative, Marketingmanager und Agenturen. Insbesondere muss kommerzielle Kommunikation klar erkennbar sein und (als Werbung) in Telemedien von redaktionellen Inhalten getrennt werden. Falls Werbung nicht ohne weiteres zu erkennen ist, muss sie als solche gekennzeichnet werden. Die Grundsätze gelten für alle Marketing-Kanäle und -formen, so auch beim Einsatz des Content Marketings. Dr. Beatrice Brunn, M.C.L. Rechtsanwältin in Hamburg bei der DLA Piper UK LLP und Mitglied im ThinkTank Content Marketing, hat in ihrem Webinar einen Überblick über die rechtliche Situation gegeben und kreative Lösungen aufgezeigt.
Ihre Ansprechpartner
Gerne stehen die Mitarbeiter der DDV-Geschäftsstelle für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden Sie die direkten Kontakte für häufige Fragen. Eine Liste aller Mitarbeiter finden Sie auf der Seite Geschäftsstellen.
Martina Rambach
E-Mail: m.rambach@ddv.deTel: 069 401 276-522
Fax: 069 401 276-599
Franz Peter Altemeier
E-Mail: fp.altemeier@ddv.deTel: 030 509 3209-44
Fax: 030 509 3209-55